Oberstes Gericht weist Honorarangriff von Radiologen zurück
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat Generalangriffe gegen die vermeintlich zu niedrige Vergütung radiologischer Leistungen abgewiesen. Weder der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) noch die Honorarverteilung (HVM) in Hessen und Niedersachsen sind rechtswidrig, urteilte das Gericht nach einer zweitägigen Mammutsitzung in Kassel.