Ohne Zulassung kein Anspruch auf Erstattung
KASSEL (mwo). Psychotherapeuten, die ab 1999 ohne Zulassung noch Kassenpatienten behandelt haben, haben eventuell keinen Anspruch auf eine Vergütung durch die Krankenkassen. Ein Leistungsanspruch der Versicherten bestand dann nur, wenn eine Versorgungslücke bestand, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.