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PIP-Implantate - haftet nun der Vorlieferant?

NEU-ISENBURG (HL). Ein Regress gegen den Hersteller ungeeigneter Silikon-Implantate ist nicht mehr möglich - der französische Hersteller PIP ist seit 2010 insolvent.

Veröffentlicht:

Inzwischen prüfen aber auf Haftungsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien, inwieweit der Lieferant des für Brustimplantate ungeeigneten Silikons, das Unternehmen Brenntag, in die Verantwortung genommen werden kann. Das berichtet das "Handelsblatt".

Möglicher Schaden in Deutschland: 1,5 Milliarden Euro. Brenntag hat Silikon an PIP geliefert, in der Produktbeschreibung aber auch darauf hingewiesen, das Material sei für Implantate ungeeignet.

Juristen prüfen nun, ob Brenntag dennoch deshalb haften muss, weil die Firma hätte wissen müssen, dass es nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Darüber hätte es auch Behörden informieren müssen.

Brenntag bestreitet eine Verantwortung.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.01.201216:56 Uhr

Winkeladvokaten?

Das hört sich an, wie die Handelsketten REWE, Kaufland, EDEKA o. ä. zu verklagen, weil diese durch ihre Supermarkt-Angebote Ladendiebstähle erst möglich gemacht haben. Und auch davon gewusst haben müssen, dass bei ihnen vorsätzlich "geklaut" wird.

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