PIP-Skandal: Bundesrepublik verklagt

MÜNCHEN/KARLSRUHE (maw). Im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industriesilikon hat die Münchener Anwaltskanzlei Zierhut & Graf nun nach eigenen Angaben beim Landgericht Karlsruhe eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Amtsträgerhaftung eingereicht.

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Konkret habe das Bundesamt für Arzneimittel seine Kontroll- und Überwachungspflicht bei dem französischen Anbieter PIP fahrlässig verletzt.

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