PKV: Mehr als das 2,3fache wird fast nie abgerechnet
KÖLN (iss). Die niedergelassenen Ärzte haben 2004 bei fast 90 Prozent aller Privatrechnungen den 2,3fachen Regelhöchstsatz veranschlagt. Nach einer Analyse des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) rechnen lediglich fünf Prozent der Ärzte zum 3,5fachen Höchstsatz oder darüber ab.