Urteil

Bundessozialgericht: Patienten können auch ohne Arzttermin auf Krankschreibung vertrauen

Laut BSG wahrt ein Versicherter seinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit die Praxis des Arztes aufsucht, um die eAU zu verlängern.

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