Diskriminierung

Personalvermittler haftet nicht

Veröffentlicht:

ERFURT. Wer sich bei einem Bewerbungsverfahren um die Stelle eines angestellten Arztes diskriminiert fühlt und deshalb eine Entschädigung verlangen will, muss immer gegen den Arbeitgeber vorgehen.

Wie kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, ist ein zwischengeschalteter Personalvermittler generell die falsche Adresse - selbst dann, wenn die Bewerbung an ihn zu richten war.

Im konkreten Fall wies das BAG die Diskriminierungsklage eines Betriebswirts ab. Er hatte sich im September 2011 auf eine im Internet ausgeschriebene Stelle als Personalvermittler beworben und verfügte über eine mehrjährige Berufserfahrung.

In der Stellenanzeige wurde allerdings ein "Berufseinsteiger" mit ein- bis zweijähriger Berufserfahrung verlangt. Als Kontakt für die Bewerbung war ein Schwesterunternehmen des Arbeitgebers angegeben, das das Personal vermittelte. Von dort kam dann auch eine Absage.

Der Betriebswirt fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert. Die Anzeigenformulierung "Berufseinsteiger" mit ein- bis zweijähriger Berufserfahrung weise auf eine unzulässige Altersdiskriminierung hin. Von dem Schwesterunternehmen verlangte der Kläger daher eine Entschädigung in Höhe von 16.000 Euro.

Das BAG lehnte den Entschädigungsanspruch jedoch ab. Der Kläger habe die falsche Gesellschaft, nämlich das als Personalvermittlerin tätige Schwesterunternehmen verklagt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sehe jedoch vor, dass eine Entschädigung nur gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden könne.

Die Personalvermittlerin sei aber nicht der Arbeitgeber für die ausgeschriebene Stelle gewesen und müsse für diesen auch nicht haften, so die obersten Arbeitsrichter. (mwo)

Az.: 8 AZR 118/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber