Sozialgericht

Pflegedienst kann wechseln

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MÜNSTER. Krankenversicherte können bei einer häuslichen Krankenpflege nicht verlangen, immer von demselben Pflegedienst gepflegt zu werden.

Kann die Krankenkasse einen anderen geeigneten, günstigeren Pflegedienst für eine Intensivpflege benennen und besteht zwischen der bisherigen Pflegekraft und dem Versicherten keine persönliche Bindung, ist der Wechsel des Pflegedienstes zulässig, entschied das Sozialgericht Münster.

Im konkreten Fall ging es um ein zwölfjähriges schwerst behindertes Mädchen. Seit einem Ertrinkungsunfall ist sie auf häusliche Krankenpflege im Umfang von 50 Stunden die Woche angewiesen. Ende 2019 kündigte der Pflegedienst bei der Krankenkasse der Versicherten den Versorgungsvertrag und verlangte für die Fortsetzung der Pflege eine höhere Vergütung.

Kasse benannte zwei andere Pflegedienste

Die Eltern des Mädchens wollten daraufhin gerichtlich erreichen, dass die Kasse die häusliche Krankenpflege mit dem bisherigen Pflegedienst weiter ermöglicht und diesem mehr bezahlt. Doch die Kasse benannte zwei andere Pflegedienste, die die Intensivpflege des Kindes ab Juli 2019 günstiger sicherstellen könnten.

Unter diesen Umständen muss die Kasse nicht an dem nun teureren bisherigen Pflegedienst festhalten, entschied das Gericht. Die beiden anderen Pflegedienste seien ebenfalls zur Erbringung der Pflegeleistungen geeignet.

Der bisherige Pflegedienst habe zudem in der Vergangenheit verschiedene Pflegepersonen eingesetzt, sodass keine persönliche Bindung der Tochter zu einer bestimmten Pflegekraft erkennbar sei. Einem Wechsel des Pflegediensts stehe daher nichts entgegen. Die Kasse sei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. (fl/mwo)

Sozialgericht Münster: Az.: S 17 KR 1206/19 ER

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 29.08.201910:57 Uhr

Pflegedienst kann wechseln: Steigende Pflegekosten werden zum Vertragsrisiko


Wirtschaftlichkeitsgebot einer gesetzlichen Krankenkasse muss gegen ihre Pflicht zur "humanen Krankenbehandlung" abgewogen werden!

Fazit:
Steigende Pflegekosten, verursacht durch steigende Personalkosten, werden zu einem Vertragsrisiko für ambulante Pflegedienste die eine hohe Pflegequalität garantieren wollen.

Wenn dieses Vorgehen der Krankenkassen in Zukunft die Regel sein soll, dann ist die Debatte über eine tariflich gerechte Entlohnung der Pflegekräfte ein Hohn und der „Pflegenotstand“ nur ein Scheinargument für Verbandsvertreter und Politiker.

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