Ausnahme vom Zuweisungsverbot
Pflegeheimversorgung: Rezepte dürfen jetzt direkt an die Apotheke gehen
Praxen machen sich nicht mehr strafbar, wenn sie Rezepte für Pflegeheimbewohner direkt an die heimversorgende Apotheke senden. Zwei Voraussetzungen müssen aber beachtet werden.






