E-Überweisung, ePA & und mehr
„Das Fax wird überflüssig“: Kabinett segnet Warkens Digitalgesetz ab
Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für das Digitalgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken. AOK, TK & Co. loben die Pläne. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband spricht vom „nächsten Schritt in die Kassenmedizin“.
Veröffentlicht:
Gesundheitsministerin Nina Warken und Digitalminister Karsten Wildberger bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin.
© Soeren Stache/dpa
Berlin. Terminvermittlung über die ePA-Apps, Start der E-Überweisung, mehr Betriebsstabilität der TI: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) verabschiedet. Die Ministerrunde um Kanzler Friedrich Merz (CDU) tagte zum zweiten Mal als „Entlastungskabinett“. Erklärtes Ziel der Koalition aus Union und SPD ist der Abbau unnötiger Bürokratielasten in allen Politikfeldern.
Auch im Gesundheits- und Pflegebereich werde seit Jahren kritisiert, „dass es zu viel unnötige Bürokratie gibt, dass es zu viele Berichts- und Nachweispflichten gibt, die den Arbeitsalltag bestimmen“, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwoch vor Journalisten in Berlin.
Ein Instrument, um davon wegzukommen, sei die Digitalisierung. Deren Potenzial habe man noch nicht ausreichend ausgeschöpft, so Warken. Das geplante Gesetz sorge mithilfe neuer digitaler Abläufe für eine Entlastung von rund 445 Millionen Euro pro Jahr.
ePA als Türöffner zur Versorgung
Die Nutzung digitaler Anwendungen solle sowohl für Ärzte als auch für Versicherte zu einer „Selbstverständlichkeit“ werden, so die Ministerin. Diesem Ziel diene etwa die Einführung der elektronischen Überweisung oder der Ausbau der Patientenakte. Man wolle die ePA zu einem „ständigen Begleiter“ der Menschen machen – auch für jene ohne Krankheitsgeschichte.
Grundvoraussetzung für all das freilich sei eine stabile Telematikinfrastruktur (TI). „Das hören wir immer wieder – es gibt zu oft Störungen und Ausfälle.“ Das führe bei Praxen und Patienten für „nachvollziehbaren Frust“.
Warken betonte, künftig werde auch die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt über einen Messengerdienst wie TI-M ermöglicht. Der Arztbrief auf dem Postweg oder per Faxgerät solle der Vergangenheit angehören. Das Fax werde ab 2029 „überflüssig und soll auch nicht mehr genutzt werden“. Warken hielt ihr Pressestatement zusammen mit Digitalminister Karsten Wildberger ab.
Wegfall der Telefon-AU
KBV zu geplanten strengeren Vorgaben bei Krankschreibung: „Das ist Misstrauen!“
Ärzteverbände reagierten mit teils scharfer Kritik auf die Pläne. „Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.
Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung würden Krankenkassen „zu aktiven Versorgungsakteuren“ umgebaut. „Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin!“ Mit der ursprünglich angedachten Primärversorgung habe das nicht mehr viel gemein. An die Stelle der Hausarztpraxis werde eine „anonyme Kassen-App“ gesetzt.
KBV: „Da wird Chaos vorprogrammiert“
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. „Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und einer zunehmenden Systemsteuerung droht die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen.“ Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist, rief die Abgeordneten des Bundestags auf, den Kabinettsentwurf nachzubessern.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigte sich erstaunt, dass die Krankenkassen offenbar „über 90 unterschiedliche ePA-Apps den digitalen Versorgungseinstieg für ihre Versicherten organisieren“ sollen. „Da wird Chaos vorprogrammiert.“ Die Regelung lehne man auch deshalb ab, weil es das „etablierte und millionenfach bereits genutzte digitale Angebot der 116 117“, gebe, so die Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sprach dagegen von wichtigen Fortschritten für die Digitalisierung. In den angedachten „Reallaboren“ könnten die Kassen „innovative Anwendungen“ wie den Einsatz von KI erproben und die Datennutzung weiterentwickeln.
Auch sei es „gut“, dass die Kassen ihren Versicherten künftig in den ePA-Apps einen ergänzenden digitalen Versorgungseinstieg bieten könnten, so Reimann. Allerdings brauche es eine gesetzliche Verpflichtung der Praxen, ausreichend Termine zur Verfügung zu stellen.
Dass die Kassen zu Versorgungsangeboten beraten sollten, bedeute einen „echten Mehrwert“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes, Ulrike Elsner. Über das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu informieren, gehe ihr aber nicht weit genug. „Stattdessen sollten die Krankenkassen ihre Versicherten immer dann beraten dürfen, wenn eine chronische Krankheit droht.“ (hom)
Nina Warkens Digitalgesetz: Das ist geplant
Digitaler Start der Primärversorgung: Ab September 2029 sollen Haus- und Facharztpraxen Überweisungen schrittweise elektronisch vornehmen. Damit werde einer der „letzten, papierdominierten Prozesse in die Zukunft“ überführt.
Digitaler Versorgungszugang: Versicherte sollen – außer dem Hausarzt und der KV-Hotline 116 117 – den digitalen Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App der Kassen wählen können. E-Überweisung, digitale Terminvermittlung der KVen und Erst- und Bedarfseinschätzung sollen in einem „nutzerfreundlichen Service“ vereint sein.
Freie Arzttermine: Um Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, ist eine verbindliche Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen geplant.
Krankenkassen: AOK, TK & Co. erhalten mehr Möglichkeiten beim Ausbau der ePA. Sie dürfen die Akte „kassenindividuell“ um zusätzliche Anwendungen ergänzen – etwa für Erinnerungen an den nächsten Check-Up oder KI-gestützte Angebote zur Aufbereitung von Befunden.
Datennutzung: Die Kassen dürfen zudem in „Reallaboren“ zeitlich befristet Ansätze der Datenverarbeitung etwa für neue Präventionsangebote erproben.
Volltextsuche und Impfübersicht: Ab Anfang bzw. Mitte 2027 soll eine Volltextsuche in der ePA möglich sein und diese eine Impfübersicht enthalten – inklusive Erinnerung an Schutzimpfungen oder Informationen zu klinischen Studien.
Mehr Stabilität der TI: Um die Betriebsstabilität der TI zu stärken, erhält die gematik weitergehende Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung – bis hin zum Zulassungsentzug. (hom)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


