Photovoltaik - Gefahr auf Dächern

Als private Stromerzeuger werden Betreiber von Photovoltaikanlagen zu Unternehmern. Deshalb sollten sie nicht vergessen, sich gegen mögliche Schäden abzusichern - über eine Privathaftpflicht-, eine Gebäudeversicherung oder eine spezielle Photovoltaikpolice.

Von Katrin Berkenkopf Veröffentlicht:
Eitel Sonnenschein: Photovoltaikanlagen sind Geldbringer. Sind die Module aber defekt, kann das zum Versicherungsfall werden.

Eitel Sonnenschein: Photovoltaikanlagen sind Geldbringer. Sind die Module aber defekt, kann das zum Versicherungsfall werden.

© Liane M./ panthermedia.net

KÖLN. Immer mehr Dächer von Wohnhäusern - auch von Ärzten - werden mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. In den vergangenen Wochen war der Zuwachs besonders hoch, denn es steht eine Kürzung der Einspeisevergütung an.

Für Anlagen, die nach dem 31. März in Betrieb gehen, gibt es weniger garantierte Einnahmen. Viele Hausbesitzer vergessen in der Eile allerdings, dass die neue Anlage auch versichert werden sollte. Sonst drohen im Ernstfall hohe finanzielle Einbußen.

Ende 2011 gab es in Deutschland rund 600.000 Kleinanlagen, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft. Die Einnahmen, die private Betreiber für den produzierten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten, sind für 20 Jahre garantiert.

Deshalb glauben auch viele Ärzte neben dem Umweltaspekt an ein gutes Investment.

Doch wenn die Anlage versagt oder beschädigt wird, drohen finanzielle Probleme. "Die Kalkulationen gehen davon aus, dass nichts Großes passiert, sonst kann die Rechnung nicht aufgehen", warnt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Spezielle Betreiberhaftpflicht kann notwendig werden

Als privater Stromerzeuger wird der Betreiber der Anlage zum Unternehmer. Deshalb muss er sich auch absichern gegen mögliche Schäden, die die Anlage oder der Strom Dritten verursachen.

"Denkbar ist etwa, dass ein Teil der Anlage vom Dach fällt und das Auto des Nachbarn beschädigt", sagt Elke Weidenbach, ebenfalls von der Verbraucherzentrale NRW.

Einige Versicherer bieten an, das Risiko in der üblichen Privathaftpflicht mitzuversichern. Das sollte man sich dann aber in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten braucht man eine spezielle Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen.

Brennende Module, von Mardern zerbissene Stecker, geklaute Module - im Internet wimmelt es von Schilderungen über Schäden, die an den Anlagen selbst entstehen können.

Schäden durch Schneelast und Sturm am häufigsten

"Die häufigsten Schäden im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage sind Schneelast-, Sturm- und Montageschäden", sagt Andre Dinzler vom Versicherer Inter in Mannheim. "Das Risiko eines Diebstahls einer Photovoltaikanlage hat in den letzten zwei bis drei Jahren erfreulicherweise an Bedeutung verloren." Dies hänge mit dem rasanten Preisverfall bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen zusammen.

Wer nicht auf den Kosten für Reparatur oder Ersatz sitzen bleiben will, kann die Anlage entweder über seine Wohngebäudeversicherung mitversichern oder eine separate Photovoltaikpolice abschließen.

Die Erweiterung der bestehenden Gebäudeversicherung ist die einfachste Möglichkeit, sagt Elke Weidenbach. Die Versicherungssumme wird erhöht, und die Prämie steigt entsprechend. "Dann hat man nur einen Vertrag."

Wichtig ist, dass Elementarschäden, die etwa durch Schneedruck, Starkregen oder Blitzschlag entstehen, abgedeckt sind. Auch sollten die Betreiber eine separate Ertragsausfallversicherung abschließen. Wenn die Module nämlich beschädigt werden und keinen Strom mehr liefern, zahlt die Gebäudeversicherung nicht für die entgangene Einspeisevergütung.

Das ist besonders problematisch, wenn Ärzte die Anlage über einen Kredit finanziert haben, der trotz Ausfall weiter bedient werden muss.

Versicherungsmakler rät zu separater Police

Versicherungsmakler Gerd Rosanowske, der auf Photovoltaikversicherungen spezialisiert ist, plädiert deshalb dafür, gleich eine separate Police zu kaufen. Ein gutes Produkt ist ab 75 Euro Jahresprämie für ein Einfamilienhaus erhältlich und deckt auch Risiken, die eine Gebäuderversicherung nicht umfasst, wie etwa den Diebstahl.

Außerdem ist der Ertragsausfall für kleinere Anlagen mittlerweile meistens ebenfalls mitversichert. Es gibt allerdings auch Probleme, die sich nicht per Versicherung ausschalten lassen. Häufig locken Hersteller von Solarmodulen mit langjährigen Garantien von bis zu 20 Jahren.

Tritt tatsächlich nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein technischer Schaden auf, ist die Garantieleistung aber oft schwer durchzusetzen, beklagt Verbraucherschützer Schneidewindt. "Die Garantiebedingungen sind häufig immer noch falsch formuliert."

Wenn die Anlage dann keinen Strom mehr produziert, zahlt eine Ertragsausfallversicherung zwar für eine gewisse Zeit Entschädigung. Dann aber besteht der Versicherer auf einer Reparatur, erklärt Makler Rosanoswke. Und die muss der Kunde im Zweifel selbst zahlen.

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