Prävention: Ab 2017 Empfehlungsvordruck

Ab nächstem Jahr können Ärzte Patienten Präventionsleistungen schriftlich anempfehlen. Derzeit arbeiten KBV und GKV-Spitzenverband an der Erstellung eines entsprechenden Bescheinigungsvordrucks für den Praxisalltag.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Prävention auf "Rezept": Ärzte können bald Empfehlungen verfassen, welche Vorsorgemaßnahmen er bei seiner Krankenkasse beantragen soll.

Prävention auf "Rezept": Ärzte können bald Empfehlungen verfassen, welche Vorsorgemaßnahmen er bei seiner Krankenkasse beantragen soll.

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BERLIN. Niedergelassene Ärzte können ab Januar nächsten Jahres in Form einer ärztlichen Bescheinigung ihren Patienten Präventionsleistungen empfehlen. Darauf weist die KBV hin. Ziel sei es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Dabei gehe es um die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vor Kurzem in entsprechenden Beschlüssen zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegt hat. Dies hat das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz vorgegeben.

Eigene Felder für Empfehlung

Wenn Ärzte bestimmte verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen anraten wollen, können sie diese künftig auf einer ärztlichen Bescheinigung vermerken. Darauf sind Felder für die Präventionsempfehlung in den vom G-BA festgelegten vier Bereichen vorgesehen, so die KBV.

Zudem werde es ein Feld für Hinweise des behandelnden Arztes zu Kontraindikationen geben. Auch könne er dort die Präventionsempfehlung konkretisieren. KBV und GKV-Spitzenverband haben den Auftrag, bis Jahresende einen entsprechenden Vordruck zu vereinbaren.

Konkret handle es sich bei diesem "Rezept" jedoch nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, sondern lediglich um eine Empfehlung, mit der ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung bei seiner Krankenkasse beantragen kann. Dort erfahre er auch, welche Angebote seine Krankenkasse bereithält und finanziell fördert. Kassen müssen diese Angebote vorhalten.

Die Krankenkassen wiederum sollen die ärztliche Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden, so die KBV. Sie könnten entsprechend zertifizierte Leistungen bezuschussen oder selbst anbieten. Wie bisher hätten Versicherte weiterhin die Möglichkeit, auch ohne ärztliche Präventionsempfehlung entsprechende Leistungen oder Zuschüsse bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Orientierung an GKV-Leitfaden

Die ärztliche Präventionsempfehlung stellt laut KBV eine Maßnahme dar, mit der der Gesetzgeber die Gesundheit der Bürger fördern wolle. Die vier vom GBA festgelegten Bereiche orientieren sich an dem "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbandes. In dem Leitfaden wurden für Handlungsfelder wie Ernährung und Stressmanagement Kriterien festgelegt, welche Kurse oder Beratungsangebote von den Kassen bezuschusst oder gefördert werden.

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