Recht

Preisabsprache: 10-Millionen-Strafe für Pharmakonzern Boehringer

Sechs Unternehmen - darunter Boehringer - hätten vereinbart, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, so die EU-Kommission. Boehringer muss den Löwenanteil der insgesamt 13,4 Millionen Euro schweren Kartellstrafe zahlen.

Veröffentlicht:

Brüssel. Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim muss wegen illegaler Preisabsprachen eine Strafe von etwas mehr als zehn Millionen Euro zahlen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen - darunter Boehringer - vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. „Darüber hinaus tauschten die Unternehmen sensible Geschäftsinformationen aus.“ Insgesamt sei zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden.

Konkret muss Boehringer den Angaben zufolge 10,4 Millionen Euro und damit den Löwenanteil der insgesamt 13,4 Millionen Euro schweren Kartellstrafe zahlen. Das Unternehmen habe noch einen Rabatt von zehn Prozent bekommen, weil die Rheinland-Pfälzer ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt hätten, so die Kommission. Die Firma C2 Pharma sei straflos geblieben, da sie das Kartell bei den Behörden gemeldet habe. Gegen die vier anderen beteiligten Unternehmen wurden Strafen zwischen 98.000 und 1,7 Millionen Euro verhängt.

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wird auch gegen eine siebte Firma ermittelt, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen habe. Die Ermittlungen gegen Alchem würden fortgesetzt, so die Kommission. Die Wettbewerbshüter betonten zudem, dass jeder von dem wettbewerbswidrigen Verhalten Betroffene vor Gericht Schadenersatz fordern könne. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldbuße verhängt habe, könne Schadenersatz geltend gemacht werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert werde. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Lesetipps
Ein Röntgenbild, das einen Zweikammer-Permanent-Herzschrittmacher (PPM) in der linken Brust im Katheterlabor zeigt.

© MdBabul / stock.adobe.com

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird