Privatversicherte sind an ihren Vertrag gebunden
KÖLN (iss). Private Krankenversicherer dürfen in ihren Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz für die Psychotherapie auf approbierte Ärzte und Krankenhäuser beschränken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen entschieden.