EuGH Vorabentscheidung
Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte?
Zu welchen Zwecken können Patienten gemäß Datenschutzgrundverordnung eine kostenlose Kopie ihrer beim Arzt angelegten Patientenakte fordern? Das soll der Europäische Gerichtshof nun beantworten.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


