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Escitalopram-Festbetrag

Rechtsstreit hat sich erledigt

Der GKV-Spitzenverband wertet die Verfahrenseinstellung als Bestätigung. Nicht ganz zu Recht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Drei Jahre nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren die gemeinsame Festbetragsgruppenbildung für Citalopram und dessen damals noch patentgeschütztes Enantiomer Escitalopram ausgesetzt hatte, ist der Rechtsstreit zwischen Hersteller Lundbeck und der GKV ad acta gelegt.

Auf Antrag des Unternehmens wurde das Verfahren jetzt eingestellt. Simpler Grund: Seit Juni dieses Jahres ist der Patentschutz für Escitalopram ausgelaufen.

Somit gilt die gesetzliche Ausnahmemöglichkeit von der Festbetragsbildung ohnehin nicht mehr, weil neben der therapeutischen Verbesserung auch ein noch gültiges Patent ausschlaggebend dafür wäre.

Die einstweilige Verfügung gegen den Festbetrag für Lundbecks Antidepressivum begründeten die Sozialrichter seinerzeit mit schlampiger Arbeitsweise des GBA.

Unter anderem wurden dem Gremium "beachtliche Mängel bei der Zusammenstellung des Beurteilungsmaterials" vorgeworfen oder auch eine "verzerrte Darstellung der Studienlage". Die therapeutische Verbesserung durch Escitalopram sei nicht ausreichend gewürdigt worden.

Die damalige Eilentscheidung kam insofern einer kleinen Sensation gleich, als in der langen Geschichte der Festbeträge Versuche, diese Erstattungsgrenze juristisch zu kippen, zuvor noch nie von Erfolg gekrönt gewesen waren. Kuriosum am Rande:

Weil nun ab Dezember der Festbetrag für Escitalopram wieder in Kraft tritt, wertet der GKV-Spitzenverband die Verfahrenseinstellung rundheraus als Bestätigung, "dass der GBA die Festbetragsgruppe korrekt gebildet hat". Freilich hätte dazu das letzte Wort im Hauptsacheverfahren fallen müssen, zu dem es nun nicht mehr kommt. (cw)

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