Patient vs. Zahnarzt

Rechtsstreit um 34.000 Euro hohe Arztrechnung

Der Bundesgerichtshof verhandelt einen Fall, in der eine Patientin gegen ihren Arzt vorgeht. Es geht um die Kosten einer Zahnarztbehandlung in Höhe von 34.000 Euro.

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VERDEN/KARLSRUHE. Eine Patientin und ihr Zahnarzt streiten seit Jahren um die Kosten für eine - aus Sicht der Patientin misslungene - Behandlung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag den Fall verhandelt, das Urteil soll frühestens in einer Woche fallen (Az.: III ZR 294/16).

In dem Rechtsstreit geht es um acht Implantate und eine Rechnung von mehr als 34.000 Euro. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Frau 2016 zur Zahlung einer Teilsumme in Höhe von fast 17.000 Euro verurteilt.

Die Patientin hatte die Behandlung im Jahr 2010 abgebrochen, nachdem der Zahnarzt ihr alle Implantate in einer Sitzung gesetzt hatte und anschließend Komplikationen auftraten.

Gutachter: Kein Implantat brauchbar

Eine zugesicherte computergesteuerte Technik hatte der Mediziner dabei offenbar nicht benutzt. Ein Gutachter stellte fest, dass keines der Implantate brauchbar sei und empfahl die Entfernung.

Für die Weiterbehandlung bestehe nur noch „die Wahl zwischen Pest und Cholera“, zitierte der Anwalt der Patientin einen Arzt.

Der III. Zivilsenat stellte in den Mittelpunkt seiner Überlegungen, ob die Weiterverwendung der fehlerhaften Leistung zumutbar ist. Sollte sie das nicht sein, könnte der Zahnarzt kein Geld verlangen.

Die Patientin hat sich nach Angaben ihres Anwalts dazu entschlossen, die Implantate wieder entfernen zu lassen - mit dem Risiko des Verlustes von Knochensubstanz.

Der Anwalt des Unternehmens, das die Abrechnung für den Zahnarzt übernommen hatte, hielt entgegen, eine prothetische Versorgung könne auch auf Basis der Implantate vorgenommen werden. Damit sei die Leistung des Zahnarztes nicht wertlos. (dpa)

Wir haben den Artikel aktualisiert am 06.09.2018 um 18:02 Uhr.

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