Behandlungsfehler

Regierung plant keine Beweislastumkehr

Veröffentlicht:

BERLIN. „Die Bundesregierung erarbeitet aktuell keinen Gesetzentwurf, der eine Beweislastumkehr für Behandlungsfehler zum Inhalt hat.“ So die Antwort der Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner.

Kassner hatte wissen wollen, ob und wenn ja bis wann mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen sei. Erläuterung: Patienten, die Ärzten Behandlungsfehler zur Last legen, tragen dafür die Beweislast. Eine Beweislastumkehr kommt erst dann in Betracht, wenn es sich um schwere Behandlungsfehler handelt. Kritiker dieser Verfahrenspraxis fordern eine prinzipielle Beweislastumkehr, so dass Ärzte immer nachweisen müssten, lege artis gehandelt zu haben. (cw)

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Kommentare
Jacqueline Jackowski 15.01.201900:34 Uhr

Regierung plant keine Beweislastumkehr beim Behandlungsfehler

- die Anfrage der Bundestagabgeordneten ''Die Linke'' Frau Kerstin Kassner
bezog sich auf die bisherige Nichtanwendbarkeit bei ''einfachen Behandlungsfehlern''.
Im Allgemeinen ist es aber bereits noch gravierender wenn es sich schon um schwere/grobe Behandlungsfehler handelt.
Die Hürde des Nachweises bei ''groben Behandlungsfehlern'' im Rahmen von Arzthaftungsprozessen ist sehr hoch angesiedelt und muss vom geschädigten Patient und Mandant seines Anwaltes geführt/bewiesen werden. Selbst wenn das überzeugend ist darf nur der vorsitzende Richter dieses Faktum beim Namen (grober Behandlungsfehler)nennen und falls er, wie in den letzten Jahren fast ausnahmslos passiert ist, es leichtfertig missachtet und es gar nicht erst thematisiert, sodass eine Beweislastumkehr zu Lasten des Schadensverursachers (Beklagten)gar nicht erst zur Anwendung kommt! Damit fällt der theoretisch mögliche Rechtsanspruch des Geschädigten unter den Tisch oder in die Kollekte! - d. h. am Ende: außer Spesen, nichts gewesen! Der vorsitzende Richter kann sich zwar auf einen gerichtlich benannten Sachverständigen berufen, hat aber als Richter ohne Fortbildungspflicht für medizinische Belange keine freien Valenzen um in eine angemessene und unabhängige Beweisführung einzutreten und den groben Behandlungsfehler zu verkünden.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Jackowski + Mentor Dr. med. univ. Claus Kühnert

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