Regress abgewendet - geht die Hälfte der Summe an Anwalt?
NEU-ISENBURG (maw). In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht Anwälten das Recht eingeräumt, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Der Gesetzgeber muss deshalb bis zum 30. Juni nächsten Jahres das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ändern. Von der Neuregelung können dann auch Ärzte profitieren.