Direkt zum Inhaltsbereich

Versicherungstipp

Reisepolice nicht immer nötig

Veröffentlicht:

KÖLN. Beim Buchen einer Reise im Internet sollten sich Kunden nicht zum Abschluss einer Reiseversicherung drängen lassen.

Das Landgericht Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung dem Unternehmen Unister Travel Retail, das die Internetseite fluege.de betreibt, ein solches Vorgehen untersagt (Az.: 5 O 911/15).

Darauf macht der Rechtsschutzversicherer Arag aufmerksam. Wenn Kunden auf der Seite einen Flug buchen wollten, wurden sie unter anderem gefragt, ob sie eine Reisepolice haben wollen.

Nach dem Klick auf "nein" erschien die Warnung, dass dies nicht empfehlenswert sei. Die Richter stuften den Hinweis des Unternehmens "Volles Risiko ohne Reiseschutz" als irreführend ein.

Er suggeriere, dass die Kunden im Schadensfall alle Kosten selbst tragen müssten. In dem beklagten Fall ging es um einen Flug von Frankfurt am Main nach Berlin.

Den Rücktransport zahle die gesetzliche Krankenkasse und in der Regel auch die private Krankenversicherung, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken hafteten die Fluggesellschaften, so das Gericht. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau