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Versicherungstipp

Reisepolice nicht immer nötig

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KÖLN. Beim Buchen einer Reise im Internet sollten sich Kunden nicht zum Abschluss einer Reiseversicherung drängen lassen.

Das Landgericht Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung dem Unternehmen Unister Travel Retail, das die Internetseite fluege.de betreibt, ein solches Vorgehen untersagt (Az.: 5 O 911/15).

Darauf macht der Rechtsschutzversicherer Arag aufmerksam. Wenn Kunden auf der Seite einen Flug buchen wollten, wurden sie unter anderem gefragt, ob sie eine Reisepolice haben wollen.

Nach dem Klick auf "nein" erschien die Warnung, dass dies nicht empfehlenswert sei. Die Richter stuften den Hinweis des Unternehmens "Volles Risiko ohne Reiseschutz" als irreführend ein.

Er suggeriere, dass die Kunden im Schadensfall alle Kosten selbst tragen müssten. In dem beklagten Fall ging es um einen Flug von Frankfurt am Main nach Berlin.

Den Rücktransport zahle die gesetzliche Krankenkasse und in der Regel auch die private Krankenversicherung, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken hafteten die Fluggesellschaften, so das Gericht. (iss)

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