Rentenausgleich für Ex-Ehefrauen verfassungswidrig
OLDENBURG (dpa/eb). Der Versorgungsausgleich bei Scheidungen ist nach einem Beschluß des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg in Teilen verfassungswidrig, weil er Ehefrauen benachteilige. Klarheit soll jetzt eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof bringen.