Rentenbesteuerung seit 2005 ist rechtmäßig

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MÜNSTER (dpa). Das Finanzgericht Münster hat zwei Klagen gegen die seit 2005 geltende erweiterte Rentenbesteuerung abgewiesen. Das Finanzamt hatte die Rente der Kläger 2005 nicht mit 27 bis 29 Prozent der Besteuerung unterworfen, sondern entsprechend der neuen Regeln mit einem Anteil von 50 Prozent.

Nach Einschätzung der Richter sei dies nicht zu beanstanden, wie zwei jetzt bekannt gewordene Urteile des Finanzgerichts ergaben. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Az.: 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E

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