Niedersachsen

Resolution gegen Mehrfachrezept

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Hannover. Die Delegierten der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen (KVN) haben sich am vergangenen Wochenende in einer Resolution gegen das im Omnibusverfahren an das Masernschutzgesetz angehängte Vorhaben gewandt, Rezepte zur wiederholten Abgabe von Arzneimitteln einzuführen.

„Rezepte zur wiederholten Abgabe können dazu führen, dass Versicherte die Risiken falsch einschätzten, ihren Arzt nicht erneut aufsuchen und damit nicht mehr adäquate, gegebenenfalls sogar die Sicherheit gefährdende Arzneimitteltherapien fortführten“, heißt es. „Gerade die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen muss regelmäßig überwacht und gegebenenfalls angepasst werden.“

Durch die wiederholte Abgabe dürfe zudem für den Arzt kein Regressrisiko entstehen, so die Vertreter. Es bestehe immer dann, wenn die abgebenden Apotheker nicht, wie eigentlich vorgesehen, vor der erneuten Abgabe eines Medikaments mit der Praxis des Patienten Kontakt aufnehmen, so Detlef Haffke, Sprecher der KVN.

Die VV kritisierte auch die gleichfalls vom Bundestag vorige Woche beschlossene Möglichkeit, dass Apotheker in Zukunft versuchsweise auch impfen dürfen. „Um Patienten nicht zu gefährden, sind eine Impfberatung und eine medizinisch ärztliche Anamnese vor der Impfung unbedingt notwendig, gegebenenfalls auch eine körperliche Untersuchung und eine ausführliche Kenntnis der Vorgeschichte des Patienten“, so die Delegierten.

Zudem fordert die VV eine „staatlich kontrollierte Arzneimittelreserve einzuführen oder die Pharmafirmen zu ausreichenden Reserven und Herstellungsmengen und zu ausreichenden Lagerungsmengen zu verpflichten“, um Lieferengpässe zu vermeiden. Bis zu einer entsprechenden bundesweiten Regelung sieht die VV die niedersächsische Landesregierung in der Pflicht. (cben)

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