Richter geben grünes Licht für Gesundheitskarte
KARLSRUHE (mwo). Rechtlich gesehen kann die geplante Gesundheitskarte an den Start gehen. Einwände beim Datenschutz können erst in Bezug auf konkrete Anwendungen rechtlich überprüft werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Es verlangte allerdings, "daß jeder Mißbrauch praktisch auszuschließen sein muß".