Der Versicherungstipp
Risikoaufschlag bei Baugerüst am Haus
KÖLN. Verbraucher sollten ihren Hausratversicherer informieren, wenn an ihrem Wohnhaus ein Baugerüst errichtet wird, empfiehlt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Aus Sicht einiger Gesellschaften erhöht sich dadurch nämlich die Gefahr eines Einbruchdiebstahls. Zum Beispiel könnten Einbrecher vom Gerüst aus in ein Wohnungsfenster einsteigen oder sich über den Balkon Zugang verschaffen.
"Wenn Versicherungsnehmer ihrem Versicherer kurz per Telefon oder Email Bescheid geben, dann sind sie auf der sicheren Seite", sagt Rüter. Zwar könne der Versicherer dem Kunden dann einen zusätzlichen Risikoaufschlag in Rechnung stellen, doch sei dies sehr unwahrscheinlich. Verschweigen Versicherte das Baugerüst, könnten im Schadenfall die vereinbarten Leistungen wegen Obliegenheitsverletzung anteilig gekürzt werden, warnt Rüter.
Versicherer könnten das damit begründen, dass der im Vertrag vereinbarte Beitrag die durch das Gerüst gestiegene Risikosituation nicht abdeckt. Eine vollständige Leistungsverweigerung sei jedoch nicht möglich. (tau)