Absicherung

Risikolebensversicherung immer sinnvoll

Mit einer Risikolebensversicherung können nicht nur Angehörige abgesichert werden. Auch vor den finanziellen Folgen, die das Ableben eines Praxispartners für eine BAG hat, kann diese sich schützen.

Von Herbert Fromme Veröffentlicht:
Besonders für selbstständige Haupt- oder Alleinverdiener empfiehlt sich eine
Risikolebensversicherung, damit Angehörige und Partner im Fall der Fälle nicht im Regen stehen.

Besonders für selbstständige Haupt- oder Alleinverdiener empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung, damit Angehörige und Partner im Fall der Fälle nicht im Regen stehen.

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Köln. Die Ärzteversorgung, vielleicht noch eine Kapitallebensversicherung – die meisten Mediziner fühlen sich und ihre Familien ökonomisch gut abgesichert. Aber das kann ein Irrtum sein. Wer hohe finanzielle Verpflichtungen hat oder der wichtigste Verdiener der Familie ist, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken.

Wenn ein Haus oder eine Wohnung angeschafft wird, achtet die Bank meistens darauf, dass ein solcher Vertrag besteht. Dasselbe gilt bei Praxisgründung oder -übernahme.

Eine Risikolebensversicherung übernimmt genau das, was der Name sagt: Sie sichert das Risiko ab, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Ein Vertrag wird meistens über 20 oder 30 Jahre abgeschlossen. Läuft er aus, gibt es in der Regel keinerlei Auszahlung.

Der Versicherer fragt bei Vertragsabschluss nach Alter, Laufzeit, Todesfallsumme, Gewicht und Gesundheitszustand. Wer raucht, zahlt fast immer mehr, wer einen körperlich fordernden Beruf oder gefährliche Hobbies hat auch.

Mit Voranfrage Kosten ausloten

Eine ordentliche Risikolebensversicherung kostet zwischen 70 Euro und 115 Euro im Jahr für einen Schutz von 100.000 Euro, also 5,80 Euro bis 9,60 Euro pro Monat. Viel hängt davon ab, wie hoch die versicherte Summe sein soll. Wer einen Baukredit oder eine Praxisfinanzierung hat, sollte auf jeden Fall die Kreditsumme absichern, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Für den Unterhalt der Familie sollte die Summe lange genug reichen – drei bis vier Jahre sind eher wenig. „Die Frage stellt sich, wie lange der Partner, der nach dem Todesfall allein bleibt, sich noch um die Kinder kümmern muss und wann er oder sie wieder arbeiten kann“, erläutert Weidenbach.

Der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg rät seinen Kunden zu Versicherungssummen ab 200.000 Euro und einer langen Laufzeit. Bei kürzerer Laufzeit sind die Verträge zwar billiger.

Doch dann fällt nach Ablauf der Schutz weg, und wenn man später einen neuen Vertrag abschließen will und älter und kränker ist, wird die Sache auch sehr viel teurer. „Es ist nicht sehr klug, einen Vertrag nur über 10 oder 15 Jahre abzuschließen“, sagt der Makler. Einen Vertrag, den man nicht mehr braucht, könne man jederzeit kündigen.

Anonyme Risiko-Voranfrage möglich

Wer gesundheitliche Probleme oder riskante Hobbies hat, die möglicherweise zu einer Ablehnung durch einen Versicherer führen, dem rät Helberg zu einer anonymen Risiko-Voranfrage. Es gibt gute Gründe für die Anonymität, weiß der Makler. „In jedem Antrag muss ein Kunde angeben, ob ihn ein Versicherer schon einmal abgelehnt hat.“

Das verschlechtert die Chancen auf einen Abschluss erheblich. Dagegen muss man die Ablehnung einer Voranfrage nicht angeben. Mit dem Abschluss enden die Pflichten des Kunden nicht: Wer als Nichtraucher abgeschlossen hat, aber wieder anfängt zu rauchen, muss das bei den meisten Gesellschaften melden. Für Berufswechsel oder neue Hobbies gilt das in der Regel nicht.

Partnervertrag hat Nachteile

Wenig abgewinnen können die Experten der verbundenen Lebensversicherung, bei der Partner einen gemeinsamen Vertrag abschließen. „Es gibt klare Nachteile“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. „Wenn einer der beiden stirbt, endet der Vertrag.“ Muss der überlebende Partner dann noch andere Personen absichern, ist er vielleicht zu alt oder zu krank für einen neuen Vertrag. Auch bei einer Trennung gibt es Probleme.

Zwei einzelne Verträge sind deshalb meistens besser. Allerdings kann es bei Paaren, die nicht verheiratet sind, und bei Partnern in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft zu einem Problem kommen: Auf die Versicherungssumme muss die oder der Überlebende in der Regel Erbschaftsteuer zahlen. Weidenbach rät deshalb Paaren ohne Trauschein und Praxispartnern zu einer Über-Kreuz-Versicherung.

Jeder der beiden schließt individuell einen Vertrag ab. Allerdings ist die versicherte Person die Partnerin oder der Partner – und die oder der Begünstigte ist identisch mit dem Versicherungsnehmer.

Wenn Alexander A. und seine Partnerin Barbara B. eine solche Konstruktion wählen und Barbara B. während der Laufzeit des Vertrages stirbt, erhält Alexander A. die Versicherungssumme. Da er sie als Versicherungsnehmer selbst erhält, wird keine Erbschaftsteuer fällig.

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