Direkt zum Inhaltsbereich

PKV-Beitrag

Rückerstattung ist voll zu versteuern

Veröffentlicht:

STUTTGART. Privat Krankenversicherte, die mit dem Ziel einer Beitragserstattung Krankheitskosten selbst bezahlen, haben davon keinen steuerlichen Vorteil. Das Finanzamt darf die steuermindernden Sonderausgaben um die Höhe der Rückerstattung kürzen, ohne im Gegenzug die selbst bezahlten Kosten steuermindernd berücksichtigen zu müssen, urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 6 K 864/ 15).

In dem konkreten Fall trug der Kläger 2012 Krankheitskosten über 564 Euro selbst. Von seiner privaten Krankenversicherung erhielt er im Folgejahr 741 Euro zurück. Für das Steuerjahr 2013 zog das Finanzamt die Erstattung von den steuermindernden Versicherungsbeiträgen ab. Erfolglos machte der Kläger geltend, im Gegenzug müssten seine aus eigener Tasche gezahlten Krankheitskosten szeuermindernd berücksichtigt werden. Das Finanzgericht gab jedoch dem Finanzamt recht.

Die vom Kläger gewünschte Verrechnung setze voraus, dass Gesundheitsausgaben, ebenso wie die Versicherungsbeiträge, steuerlich als Sonderausgaben gelten. Das sei aber nicht der Fall. Sie könnten nur bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Eine Verrechnung zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sei nicht möglich.

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst steuermindernd aus, wenn eine "zumutbare Belastung" überschritten ist. Diese hängt vom Einkommen und Zahl der Kinder ab und liegt zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte. Laut dem Stuttgarter Urteil wirken sich die selbst gezahlten Krankheitskosten daher nur steuermindernd aus, wenn diese Schwelle durch weitere außergewöhnliche Belastungen überschritten wird. – Der Kläger hat bereits Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Alle Diabetes-Patienten gegen Herpes zoster impfen?

Euglykämische diabetische Ketoazidose

Kasuitik: Seltene Nebenwirkung unter SGLT2-Hemmern

Lesetipps
Illustration eines molekularen Modells von Messenger RNA.

© Dr_Microbe / Getty Images / iStock

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

Ein Mann niest und putzt sich die Nase.

© Dragana Gordic / stock.adobe.com

Kasuistik

Plötzliche Niesanfälle bringen Mann in Lebensgefahr

Auch 2024 war die Sterblichkeit durch Herzerkrankungen in Deutschland insgesamt erneut leicht rückläufig

© Rosi / stock.adobe.com / Generated with AI

Herzbericht 2026

Das sind die aktuellen Trends in der Herzmedizin