Ruhestätte darf nicht einfach verlegt werden

DINKELSBÜHL/ANSBACH (dpa). Im Rechtsstreit um die letzte Ruhestätte ihres Sohnes hat eine 90 Jahre alte Rentnerin vor dem Landgericht Ansbach eine Niederlage hinnehmen müssen.

Veröffentlicht:

Die Richter wiesen die Klage der Baden-Württembergerin ab, die die Urne ihres Sohnes nachträglich an ihrem Wohnort beisetzen wollte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der 51-Jährige war im Frühjahr 2010 nach der Einäscherung im mittelfränkischen Dinkelsbühl bestattet worden, wo er mit seiner Lebensgefährtin zuletzt gewohnt hatte.

Seine Mutter wollte die Urne des Sohnes in ihrem baden-württembergischen Heimatort bestatten und klagte. Das Amtsgericht und im Berufungsverfahren jetzt auch das Landgericht lehnten das ab.

Wille des Verstorbenen nicht bekannt

"Konkret hat man nicht feststellen können, wo der Mann begraben werden wollte", sagte ein Sprecher des Landgerichts. Seine Lebensgefährtin habe vor Gericht angegeben, dass er im gemeinsamen Wohnort Dinkelsbühl die letzte Ruhe finden wollte.

Die Frau hatte ein Jahr lang mit ihm zusammengelebt und auch die Beerdigung organisiert. Die Wahl des Begräbnisortes stehe daher nicht per se seiner Mutter zu, urteilten die Richter.

Da der Mann in eheähnlicher Gemeinschaft mit seiner Partnerin zusammengelebt habe, dürfe sie auch seinen Begräbnisort bestimmen.

Az. 4 C 476/11 AG Ansbach, Az. 1 S 1054/11 LG Ansbach

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

Anreiz mit falscher Wirkung

Hausärzteverband: „Praxen werden geflutet mit unnötigen Arztbesuchen“

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen