Urteilsbegründung
Rund-um-die-Uhr-Pflege? Dann gibt es auch Lohn für 24 Stunden
Eine häusliche Rund-um-die Uhr-Betreuung dürften sich demnächst nur noch wenige leisten können: Auch aus dem Ausland entsandte Hilfskräfte haben Anspruch auf volle Bezahlung nach hiesigem Recht.