Schadenersatz für falsches Bio-Tattoo

NEU-ISENBURG (juk). Ein Bio-Tattoo, das entgegen ursprünglicher Versprechungen selbst nach zehn Jahren noch nicht verschwunden ist, ist laut einem Richterspruch "Körperverletzung".

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte eine Tattoo-Künstlerin dazu, einer Kundin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden wegen der Anbringung einer falschen Bio-Tätowierung zu ersetzen.

Die Frau hatte sich nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline auf einer Verbrauchermesse eine Sonne rund um den Bauchnabel tätowieren lassen. Zuvor hatte sie sich aber versichern lassen, dass das Tattoo unter anderem wegen des Einsatzes von Biofarben spätestens nach drei bis sieben Jahren wieder verschwunden sei.

Das Versprechen der Künstlerin erfüllte sich jedoch nicht. Auch nach zehn Jahren strahlt die Sonne - wenn auch schon ein wenig verblasst -noch auf dem Bauch. "Körperverletzung", urteilte das Gericht. Denn die Frau habe kein dauerhaftes Ornament gewollt und einer dauerhaften Veränderung ihres Körpers nicht zugestimmt.

Az.: 7 U 125/08

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