Scheinväter dürfen nach Scheidung Unterhalt kürzen

KARLSRUHE (mwo). Ein Ehemann, der wegen eines heimlich untergeschobenen Kuckuckskindes seine berufliche Entwicklung eingeschränkt hat, kann nach einer Scheidung seiner Ex den Unterhalt kürzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Veröffentlicht:

Eine Vaterschaftsanfechtung ist danach nicht erforderlich. Im Streitfall war die Frau alkoholisiert fremdgegangen, hatte dies aber ihrem Mann verheimlicht. Der danach geborene Junge war geistig behindert.

Der Mann, ein Architekt, gab später seine gut bezahlte Stelle auf, um sich besser um das Kind kümmern zu können. Nach der Scheidung wollte er der Frau daher keinen Unterhalt zahlen.

Das Oberlandesgericht Schleswig ging nicht ganz so weit, kürzte den Unterhalt für die Frau aber von 1500 auf 400 Euro. Zurecht, wie nun der BGH bestätigte. Für sich genommen rechtfertige Ehebruch eine Kürzung des Unterhalts zwar noch nicht, wohl aber dann, wenn als Folge davon der Partner auf Einkommen verzichtet.

Der zunächst vereinbarte Unterhalt sei vor diesem Hintergrund "grob unbillig". Ungekürzt könne in solchen Fällen nur ein sogenannter Betreuungsunterhalt bleiben, den die Frau erhält, damit sie sich überhaupt um das Kind kümmern kann. Darum gehe es hier aber nicht.

Az.: XII ZR 137/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein älterer Mann liegt im Krankenbett und hält die Hand einer Frau

© Photographee.eu - stock.adobe.com

Palliativmedizin

Was bei starker Unruhe am Lebensende hilft

Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht