Nach Krebstod

Schlangengift statt Chemo: Heilpraktikerin muss Schmerzensgeld zahlen

Weil eine Heilpraktikerin ihre Patientin nicht von der Fortsetzung einer Chemotherapie zu überzeugen versuchte, muss sie nach deren Krebstod dem Sohn nun Schmerzensgeld zahlen.

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München. Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30 .000 Euro Schmerzensgeld an deren kleinen Sohn zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden.

Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170 .000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Die an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte – trotz guter Behandlungschancen – eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie von ihrer Heilpraktikerin bekam.

„Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der lebensrettenden Strahlentherapie geraten“, befand das Gericht zwar. „Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre.“ Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patienten raten müssen, die Therapie wieder aufzunehmen. „Dieses über Wochen hinweg fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich.“

Neben dem Schmerzensgeld wurde sie unter anderem zur Zahlung von Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt. Die Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. (dpa)

Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 1831/18

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