Streikrecht
Schlappe für Baumgärtner
Karlsruhe. Im Streit um ein Streikrecht für niedergelassene Ärzte hat Medi-Chef Werner Baumgärtner eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht einstecken müssen.
Die Karlsruher Richter wiesen seine Beschwerde gegen das Bundessozialgericht ab, das 2016 ein Streikrecht verneint und daher einen Verweis der KV Baden-Württemberg bestätigt hatte.
Es sei nicht ersichtlich, dass Baumgärtners Praxisschließung im Zuge einer gewerkschaftlichen Tarifauseinandersetzung erfolgt sei, so die Richter. (mwo)
Bundesverfassungsgericht: Az.: 1 BvR 887/17