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Saarland

Schlupfloch im Beihilferecht sorgt für fünfstellige Ausfälle

Rund 900.000 Euro sind der Landeskasse im Saarland wegen einer kleinen Änderung im Beihilferecht durch die Lappen gegangen.

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SAARBRÜCKEN. Das Beihilferecht sorgt in den Ländern immer wieder für Zündstoff. Wie scheinbar kleine Änderungen große finanzielle Wirkungen entfalten können, hat jetzt der Rechnungshof des Saarlandes an einer konkreten Frage aufgezeigt.

In ihrem Jahresbericht 2014 erkennt die Behörde an, dass neue Leistungsbegrenzungen und Selbstbehalte, die im Saarland durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 eingeführt wurden, den Anstieg der Ausgaben gedampft hätten. Gleichzeitig hätten sie aber auch zu einigen Problemen geführt.

Beamte umgehen Eigenbeitrag

Konkret stoßen sich die Rechnungsprüfer vor allem an einer negativen Anreizwirkung zur Umgehung der Kostendämpfungspauschale (KPD), die bei aktiven Beamten ohne Kinder zwischen 100 und 750 Euro liegt.

Immer häufiger werde nämlich von einem Schlupfloch Gebrauch gemacht: Durch verzögerte Antragsstellung vermieden viele Beamte und Richter den im Prinzip jährlich vorgesehenen Eigenbeitrag.

Der Trick funktioniert folgendermaßen: Da die KPD nicht als aktive Zahlung verlangt, sondern durch Abzug beim ersten Erstattungsverfahren im Kalenderjahr geltend gemacht wird, lohnt es sich, nur jedes zweite Jahr einen Antrag zu stellen. Maßgebend ist nämlich im Saarland das Datum des Beihilfeantrags und nicht das Rechnungsdatum.

Die Regelung sollte die Bearbeitung von Anträgen erleichtern, die Belege aus zwei Kalenderjahren enthalten. Der Rechnungshof stellte nun aber fest, dass seither viele Beihilfeberechtigte während eines Jahres keine Anträge mehr stellen.

Anträge werden einfach ausgesetzt

Lagen diese Zahlen 2010 noch bei knapp 2800, stiegen sie bis 2013 um das 2,5-fache auf über 7000 an. Da die Antragszahlen insgesamt aber nicht entsprechend zurückgingen, könne dies nur an der beabsichtigten Vermeidung der KPD liegen. Der Landeskasse seien so innerhalb von drei Jahren rund 900.000 Euro durch die Lappen gegangen.

Die Prüfer stören sich dabei nicht nur an dem finanziellen Ausfall, sondern auch an einer "Gerechtigkeitslücke". Ihre Mahnung: "Es sollte nicht sein, dass gerade diejenigen Personen, die es sich leisten können, die Zahlung der KPD vermeiden können, wohingegen diejenigen Beihilfeberechtigten, die aus wirtschaftlichen Gründen auf eine möglichst zeitnahe Erstattung von Behandlungskosten angewiesen sind, diese Möglichkeit nicht wahrnehmen können." (kud)

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