Private Krankenversicherung

Schmerzhafte Beitragserhöhung in der PKV steht an

Die PKV hat im Standardtarif ihre Preise angepasst. Das wird für einige Versicherungsnehmer ab Juli dann merklich teurer.

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Rechnungsschock: Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro.

Das dürfte einige Versicherte schocken: Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro. Zuvor waren es im Mittel 318 Euro.

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Köln. Den Versicherten im Standardtarif der privaten Krankenversicherer (PKV) steht eine schmerzhafte Prämienerhöhung bevor. Nach dem 1. Juli müssen sie im Schnitt 13 Prozent mehr für ihren Versicherungsschutz bezahlen.

Der Standardtarif ist einer der Sozialtarife in der PKV, die Kunden vor einer finanziellen Überforderung schützen sollen. Er steht nur Versicherten offen, die ihre Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Zurzeit gibt es in dem Tarif branchenweit 47.500 Versicherte, das sind 0,5 Prozent aller Vollversicherten.

Der Standardtarif wird nicht von den einzelnen Unternehmen kalkuliert, sondern vom PKV-Verband. Der Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge sind auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, das sind zurzeit 706,28 Euro im Monat. In der Regel liegen sie aber deutlich darunter, weil die Kunden seit dem Eintritt in die PKV Alterungsrückstellungen angespart haben.

Steigerung um im Mittel 13,2 Prozent

Nach Angaben des PKV-Verbands beträgt der durchschnittliche Beitrag ab dem 1. Juli 390 Euro – bei langer Vorversicherungszeit kann es viel weniger, bei kurzer aber auch viel mehr sein. Für das gesamte Jahr 2021 ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag von 360 Euro. 2020 waren es 318 Euro, die Steigerung beträgt 13,2 Prozent.

Eine solche Beitragsanpassung ist keine Seltenheit in der PKV. Im Standardtarif trifft sie aber Menschen, die in der Regel aus ihrer ursprünglichen Vollversicherung gewechselt sind, weil sie sich die Beiträge dort nicht mehr leisten konnten.

Bei den Frauen hatte es zuvor im Standardtarif fünf Jahre lang keine Beitragsanpassung gegeben, bei den Männern drei Jahre, betont der PKV-Verband. Dass es jetzt zu einem solchen Sprung kommt, liegt an den Kalkulationsgrundlagen in der PKV. Die Beiträge im Standardtarif dürfen erst dann angepasst werden, wenn die Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent stärker gestiegen sind als ursprünglich einkalkuliert.

Vor allem Niedrigzins machte Anpassung nötig

Ist das der Fall, müssen auch alle anderen Faktoren berücksichtigt werden, die Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge haben. Im Moment ist das vor allem der dauerhafte Niedrigzins. Die Zinserträge spielen eine wesentliche Rolle für die Bildung der Alterungsrückstellungen. Lange Zeit betrug der Rechnungszins im Standardtarif 3,5 Prozent. Jetzt sind es nur noch 1,9 Prozent.

In einer Information zur aktuellen Beitragsanpassung weist der PKV-Verband darauf hin, dass die Beiträge im Standardtarif in den vergangenen zehn Jahren mit 2,1 Prozent pro Jahr geringer zugelegt haben als die GKV-Beiträge mit 3,3 Prozent. Die Erhöhung zum 1. Juli ist dabei eingerechnet. (iss)

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