Spezielle Police

Schmuckversicherung kann Gold wert sein

Wertvoller Besitz wie Schmuck sollte gut gegen Langfinger gesichert sein – und kann gut versichert werden. Die Versicherer bieten etwa Allgefahrenverträge an. Was ist das genau – und taugen sie etwas?

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wer Schmuck oder wertvolle Uhren gut sichert, macht es Langfingern schwer.

Wer Schmuck oder wertvolle Uhren gut sichert, macht es Langfingern schwer.

© sakura / stock.adobe.com

KÖLN. Für die Frau war es ein Schock: Eigentlich wollte sie erholsame Tage in den französischen Alpen verbringen. Doch damit war es vorbei, als sie sich im Skilift in 4000 Metern Höhe ihren Handschuh auszog und dabei versehentlich ihren Verlobungsring mit vom Finger streifte. Der Ring fiel in den Tiefschnee.

"Sie hat den Verlust direkt bei uns gemeldet", sagt Alina Sucker-Kastl, beim Spezialversicherer Hiscox verantwortlich für das Geschäft mit Kunst und Privatkunden. Den genauen Wert des Schmuckstücks will sie nicht verraten, er sei aber hoch fünfstellig.

Der Versicherer schickte direkt ein Assistance-Team mit Pistenraupe los, um nach dem Ring zu suchen – ohne Erfolg. Nachdem der Schnee geschmolzen war, versuchten es die Helfer mit Detektoren. Doch der Ring blieb verschwunden. "Wir konnten der Kundin leider nur den Wert des Ringes ersetzen", so Sucker-Kastl.

Wer teuren Schmuck, Armbanduhren oder anderen wertvollen Hausrat besitzt, versichert diesen am besten über eine spezielle Allgefahrenpolice, die neben Juwelen auch Kunst, Möbel oder Musikinstrumente abdeckt, empfiehlt Andreas Döring, Leiter Privatkunden beim Versicherungsmakler Funk. "Separate Schmuckversicherungen werden am Markt kaum noch angeboten."

Vorteilhafte Beweislastumkehr

Der Vorteil dieser Allgefahrenverträge: Sie versichern alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Verlust von Schmuck ist ebenso gedeckt wie Diebstahl, Raub oder versehentliches Liegenlassen.

Das Verlieren oder Liegenlassen gehört zu den häufigen Schadenursachen, sagt Sucker-Kastl von Hiscox.Döring berichtet von einem Fall, bei dem eine Ärztin von ihrer Schicht aus der Klinik kam und den Schmuck kurzzeitig in der Obstschale abgelegt hatte. Dann klingelte ihr Handy, und sie musste wegen eines Notfalls noch einmal zurück. Auf die Schnelle vergaß sie, die Juwelen zurück in den Safe zu legen.

Während ihrer Abwesenheit stahl ein Einbrecher die Wertsachen. "Auch hier zahlte der Versicherer", so Döring. Nicht versichert sind meistens Abnutzen, Verschleiß und Vorsatz. Ein weiterer Vorteil der Allgefahrenversicherung: Die Beweislast kehrt sich um. Nicht der Kunde und Besitzer des Schmucks muss dem Versicherer nachweisen, dass ein Schaden versichert ist, sondern umgekehrt. "Der Versicherer muss nachweisen, dass ein Fall nicht versichert ist."

Seinen Angaben nach liegt die Mindestversicherungssumme für eine solche Allgefahrendeckung für Hausrat, Schmuck und andere Wertgegenstände oft bei 300.000 Euro. "Im Vergleich zu klassischen Versicherungssparten lässt sich der Versicherungsschutz bei der Allgefahrendeckung am besten individuell auf den Bedarf des Kunden ausrichten, zum Beispiel, wie der Schmuck unterwegs versichert ist."

Anbieter sind neben Hiscox auch Axa Art, Helvetia, Mannheimer und Allianz. Bei Hiscox können Armbanduhren, Perlen und anderen Schmucksachen ohne besondere Sicherungsauflagen bis 50.000 versichert werden. Auch höhere Beträge sind in Absprache möglich. Wer Werte über 50.000 Euro trägt oder dabeihat, muss bestimmte Vorschriften einhalten.

"Bei Hotelbesuchen reicht die Aufbewahrung im einfachen Zimmersafe dann nicht mehr aus, er muss im Hauptsafe der Unterkunft gelagert sein", so Sucker-Kastl. Ab 50.000 Euro Schmuckwert sei es empfehlenswert, Schmuck auch Zuhause im Safe aufzubewahren. Die genaue Summe sollte in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden.

Besitztümer dokumentieren

Bei noch höheren Werten fordern viele Versicherer zusätzlich eine Einbruchmeldeanlage sowie den Anschluss an einen Wachdienst. Döring: "Dann geht es aber um sechstellige Summen.

Wichtig ist, seinen Besitz gut zu dokumentieren, sei es über Kaufbelege, Fotos, Erbscheine oder andere Nachweise, damit der Versicherer im Schadenfall keine Probleme macht. "Hier haben wir öfter Diskussionen, weil der Versicherer natürlich einen Nachweis will, dass der Kunde das gestohlene Stück tatsächlich besessen hat."

Wird ein Stück beschädigt, sollte der Schaden erst dokumentiert und beim Versicherer gemeldet werden, bevor es in die Reparatur geht. "Immer wieder reichen Kunden Reparaturrechnungen ein, bevor der Versicherer die Beschädigung überhaupt gesehen hat", berichtet Döring. "Das ist dann immer eine schwierige Situation."

Im Vergleich zu klassischen Versicherungssparten lässt sich der Schutz bei der Allgefahrendeckung am besten individuell auf den Bedarf des Kunden ausrichten.

Andreas Döring, Leiter Privatkunden beim Versicherungsmakler Funk

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