Schönheitssalon muss aufklären über Erfolgsquote
NEU-ISENBURG (bü). Die Betreiber von Wellness- und Beautycentern haften, wenn ein versprochener Behandlungserfolg nicht eintritt, so eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
NEU-ISENBURG (bü). Die Betreiber von Wellness- und Beautycentern haften, wenn ein versprochener Behandlungserfolg nicht eintritt, so eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
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