Direkt zum Inhaltsbereich

Schriftlicher Vertrag sichert das Arzthonorar

KOBLENZ (pei). Ein fehlender schriftlicher Behandlungsvertrag bei Privatleistungen kann für Ärzte teuer werden. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, bei dem einem Chefarzt das Honorar für einen Eingriff verweigert wurde.

Veröffentlicht:

Zwischen Chefarzt und Patientin war mündlich vereinbart worden, dass er die Schönheitsoperation persönlich ausführt. Tatsächlich operierte dann ein angestellter Arzt, der auch die postoperative Betreuung übernahm. Mit dem Eingriff selbst war die Patientin zufrieden. Streit bestand aber darüber, ob diese Leistung auch zu vergüten ist.

Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass dem Chefarzt keine Vergütung zustehe, da er den Eingriff nicht persönlich gemacht und somit den mündlichen Vertrag nicht erfüllt habe. Dabei sei ohne Bedeutung, ob die Leistung durch den anderen Arzt sachgemäß erbracht worden sei.

Nach Angaben von Katri Helena Lyck von der Anwaltskanzlei Barendregt Lyck Pätzold in Bad Homburg verdeutlicht dieses Urteil, dass Ärzte bei Privatleistungen oder Wahlleistungen schriftliche Vereinbarungen mit den Patienten schließen sollten. Dabei könnten auch Regelungen zur Vertretung getroffen werden.

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 1309/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage

Zi-Praxis-Panel geht in eine neue Runde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt