Schwarzarbeit: BGH-Urteil ist stumpfes Schwert

KARLSRUHE (dpa/juk). Auch bei Pfusch, der durch Schwarzarbeiter verursacht wurde, können Hauseigentümer Schadenersatz fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Die Durchsetzung dieses Anspruchs dürfte in der Realität freilich schwierig sein.

Veröffentlicht:

Der BGH hat vergangene Woche zwei Hausbesitzern Schadenersatz wegen mangelhafter Schwarzarbeit zugesprochen. Wegen der Besonderheit von Bauverträgen sei es den Beklagten nach dem Grundsatz von "Treu und Glauben" versagt, sich auf die Nichtigkeit des Schwarzarbeiter-Vertrags zu berufen, der auch dem eigenen - rechtswidrigen - Vorteil gedient habe (Az.: VII ZR 42/07).

Dass pfuschende Handwerker nun scharenweise vor Gericht gezerrt werden, ist allerdings nicht zu erwarten. Denn dann wird auch das Finanzamt Wind von dem illegalen Geschäft bekommen. Den Parteien bleibt nach Angaben eines Vertreters des Anwaltvereins nur ein außergerichtlicher Vergleich, bei dem wahrscheinlich der gewinnt, der die stärkeren Nerven hat. Ein Hausbau in Schwarzarbeit kann dazu führen, dass der Bauherr Lohnsteuern für illegal beschäftigte Handwerker nachzahlen muss.

Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 7 V 6073/96 A). Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge verjähren im Übrigen erst in 30 Jahren. Wer heute also ein Haus schwarz baut, muss bis zum Jahr 2038 damit rechnen, die Beiträge nachzahlen zu müssen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 34 R 50/06).

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Pharma-Agenda: Deutschland nach der Bundestagswahl

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tag des Cholesterins am 6. Juni

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Symptom-Checker: ja – Speech-to-Text: nein

KI in der Praxis: Hausarzt Deile nutzt sie gerne, aber mit Grenzen

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Was tun, wenn ein Patient Typ-1- und Typ-2-Diabetes hat? Die aktualisierte S3-Leitlinie gibt Antworten. (Symbolbild)

© Halfpoint / stock.adobe.com

Breiter gefasste Therapieziele

Aktualisierte Leitlinie zu Typ-1-Diabetes: Lebensqualität rückt nach vorne

Schematische Abbildung einer Injektion an der Wirbelsäule.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Injektionen an der Wirbelsäule

Bloß nicht spritzen bei Rückenschmerzen?