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Antwort auf parlamentarische Anfrage

Baden-Württemberg: Folgen der Klinikreform für Weiterbildung noch nicht abschätzbar

Mit der Krankenhausreform geht eine Phase der Unsicherheit einher, wie sich dies auf die ärztliche Weiterbildung auswirken wird. Erst nach Abschluss der Umstellung könne darauf reagiert werden, so das baden-württembergische Sozialministerium.

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Die Krankenhausreform wird große Veränderungen auch bei den Weiterbildungsbefugnissen mit sich bringen.

Die Krankenhausreform wird große Veränderungen auch bei den Weiterbildungsbefugnissen mit sich bringen.

© [M] Sascha Steinach / ZB / pictu

Stuttgart. Die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung lassen sich gegenwärtig nicht abschätzen. Erst nach Ablauf der Übergangszeiträume im Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) würden die Folgen „quantifizierbarer“ werden. Dann könnten auch konkrete Überlegungen angestellt werden, „wie auf etwaige Veränderungen in den Weiterbildungsstrukturen reagiert werden muss“.

Das hat das baden-württembergische Sozialministerium in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. Vergleichbares gelte für die praktische Ausbildung in Gesundheitsfachberufen – unter anderem im Hebammenstudium, bei der Ausbildung von Notfallsanitätern oder etwa bei Operationstechnischen Assistenten. Bis Ende 2026 können die Länder ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen. 2027/28 wird das Finanzsystem schrittweise umgestellt, 2029 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.

Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung werden zunehmen

Veränderungen bei der Krankenhausplanung sind beispielsweise im Hinblick auf den Studienabschnitt des Praktischen Jahres relevant, der in Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäusern absolviert wird. Gewährleistet sei auch nach Einführung der Leistungsgruppen die ärztliche Weiterbildung. Denn die Leistungsgruppen orientierten sich an den Vorgaben der Weiterbildungsordnung. Allerdings könnten künftig angesichts der Zentralisierung von Leistungsgruppen an Standorten Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung eine größere Rolle spielen, heißt es in der Antwort.

Bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtags hatten im April die Ärztekammer Baden-Württemberg und der Marburger Bund an die Landesregierung appelliert, die Weiterbildung bei der Krankenhausreform „mitzudenken“, so Kammer-Präsident Dr. Wolfgang Miller. Für den Marburger Bund hatte deren Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller erläutert, die Krankenhausreform werde mit einer großen „Dynamik“ bei den Weiterbildungsbefugnissen einhergehen. Kleinere Kliniken würden große Probleme bekommen, viele Leistungsgruppen abzubilden.

Verteilung der Leistungsgruppen erfolgt in Versorgungsregionen

Für Unruhe sorgt im Südwesten, dass es laut dem Sozialministerium in Baden-Württemberg künftig sechs „Versorgungsregionen“ geben wird, und zwar Tübingen, Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg, Ulm und Freiburg. Diese Regionen seien lediglich ein „Planungsinstrument“, um dem Ministerium eine „sachgerechte Verteilung der Leistungsgruppen zu ermöglichen“. Dabei werde die Versorgungslage in den jeweils angrenzenden Versorgungsregionen berücksichtigt.

Die freie Wahl eines geeigneten Krankenhauses für die Patienten werde durch diese Planungsregionen nicht berührt. Die existierenden Patientenwanderungen zwischen den Regionen sollten „weder unterbunden noch umgesteuert werden“. Auch sollten Kooperationen zwischen Krankenhäusern verschiedener Versorgungsregionen nicht beschnitten werden, heißt es. (fst)

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