Direkt zum Inhaltsbereich

Selbstüberschätzung: Kein Entzug der Approbation

GELSENKIRCHEN (mwo). Bloße Selbstüberschätzung macht Ärzte nicht automatisch unzuverlässig.

Veröffentlicht:
Die Behauptung Risikogeburten auch "auf natürlichem Wege zu beherrschen" macht Ärzte noch nicht unzuverlässig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die Behauptung Risikogeburten auch "auf natürlichem Wege zu beherrschen" macht Ärzte noch nicht unzuverlässig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

© Iurii Sokolov / fotolia.com

Auf den Antrag einer Ärztin, die auch Hebamme ist, ordnete daher das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen an, dass ihre Approbation bis auf Weiteres nicht ruht. Sie ist seit 30 Jahren als Hebamme tätig und seit über 25 Jahren als Ärztin zugelassen.

Vor dem Landgericht Dortmund wurde 2011 gegen sie Anklage wegen Totschlags erhoben. Ihr wird vorgeworfen, einer "natürlichen Geburt" zu hohes grundsätzliches Gewicht einzuräumen. Dadurch soll sie 2008 "bedingt vorsätzlich" den Tod eines Kindes in Kauf genommen haben.

Das Regierungspräsidium Arnsberg ordnete das Ruhen der Approbation an. Dagegen wandte sich die Ärztin und hatte zunächst im Eilverfahren Erfolg. Nach dem Beschluss kann sie zumindest so lange als Ärztin weiterarbeiten, bis das VG im Hauptverfahren entschieden hat.

Zur Begründung betonte das Gericht, der Fall sei in der 25-jährigen Tätigkeit der Ärztin einmalig. Konkrete Gefahren für weitere Patienten seien daher nicht ersichtlich.

Unbedingter Elternwille?

Der Vorwurf, die Ärztin habe den Tod eines Kindes in Kauf genommen, weil sie "um jeden Preis" einer Hausgeburt und einem "natürlichen Geburtsvorgang" den Vorzug gebe und Eingriffe in den Geburtsvorgang prinzipiell ablehne, sei zumindest bislang nicht belegt.

Im Streitfall habe sie vorgetragen, die Hausgeburt habe "dem unbedingten Elternwillen entsprochen".

Es gebe lediglich Anhaltspunkte, dass die Ärztin meine, auch Risikogeburten "auf natürlichem Wege zu beherrschen". Eine solche "bloße Selbstüberschätzung des eigenen Könnens" begründe aber noch nicht ohne Weiteres die Unzuverlässigkeit der Ärztin.

Sollte "eine Fehleinstellung zu ihren beruflichen Pflichten" vorgelegen haben, so sei zu erwarten, dass die Ärztin schon "unter dem Druck der laufenden Verfahren" nicht daran festhalte, so das Verwaltungsgericht zur Begründung.

Az.: 7 L 11/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

© Iuliia Petrovskaia | iStock

Dermatophyten-Infektionen

Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Podcast Dr. Nele Frerksen-Kirschner

© Porträt: Dr. Nele Freerksen-Kirschner, Universitätsklinik Aachen | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wechseljahresbeschwerden individuell behandeln

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gedeon Richter Pharma GmbH, Köln
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Vegetarische und vegane Ernährung bei Kindern mit Vorerkrankungen

Hornhautinfektion durch Pilze

Pilzkeratitis: CRISPR-Test hilft bei unklaren Verdachtsfällen

Lesetipps
Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe