Arzthaftung

Sind Bayerns Notärzte bei Einsätzen in Österreich abgesichert?

Seit Jahrzehnten helfen Notärzte aus Bayern und Österreich einander im Grenzgebiet aus. Nun wird die Frage laut, wer bei Fehlern deutscher Mediziner im Nachbarland haftet.

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Notarztfahrzeug (NEF) des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK)

Wer haftet, wenn bayerische Notärzte in Österreich helfen? (Symbolbild)

© K. Schmitt / Fotostand / picture alliance

München/Kempten. Bayerische Notärzte sind bei der Nachbarschaftshilfe in Österreich möglicherweise nicht ausreichend abgesichert. Obwohl die Helfer im Grenzgebiet schon seit Jahrzehnten auch im Nachbarland im Einsatz sind, sei unklar, wer bei möglichen Fehlern der bayerischen Notärzte in Österreich hafte, sagte Christian Nagel vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu. „Es geht um die Frage: Was passiert, wenn ich da drüben etwas falsch mache?“ Unter anderem die „Allgäuer Zeitung“ hatte darüber berichtet.

In Bayern ist diese Frage klar geregelt: Bei Behandlungsfehlern im Einsatz können Patienten vom Freistaat Schadenersatz fordern, der Notarzt haftet nicht persönlich. Diese Amtshaftung greift in Österreich aber nicht. „Das hat die letzten 20 Jahre niemanden interessiert“, sagte Nagel. Aber dieses Jahr habe sich ein Notarzt damit an die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern (KVB) gewandt – „und so richtig kam auf diese Frage keine Antwort“.

Ärzte müssen sich in Österreich anmelden

Ein Sprecher der KVB betonte, man beurteile haftungsrechtliche Fragen nicht. Es seien aber weitere Fragen bei solchen Einsätzen ungeklärt. Zum Beispiel habe die österreichische Ärztekammer (ÖÄK) erst im April mitgeteilt, dass sich bayerische Notärzte vor Einsätzen in Österreich dort anmelden müssen. Um die Einsätze an der Grenze durch ein Abkommen mit Österreich zu erleichtern, habe sich die KVB auch ans Bayerische Innenministerium gewandt.

Dort sagte ein Ministeriumssprecher, man werde sich „beim zuständigen österreichischen Gesundheitsministerium dafür einsetzen, eine schnelle Klärung der Rechtslage herbeizuführen“. Für einen möglichen Staatsvertrag sei aber nicht der Freistaat, sondern der Bund zuständig.

Mit Tschechien gibt es nach KVB-Angaben einen solchen Vertrag, mit Österreich aber nicht. Das Bundesinnenministerium wollte zu dem Thema zunächst keine Stellung nehmen, die österreichische Ärztekammer ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet.

Alternativ Patienten über die Grenze bringen

Solange diese Fragen ungeklärt bleiben, stehen die bayerischen Notärzte an der Grenze nun vor der Frage: Sollen sie das mögliche Risiko bei der Nothilfe im Nachbarland weiter eingehen oder nicht? Dazu gebe es „keine rechtliche Verpflichtung“, betonte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums. Die Entscheidung darüber müssen die Notärzte nach Angaben der KVB selbst treffen.

Im Allgäu mit den österreichischen Enklaven Jungholz und Kleinwalsertal sei diese Nothilfe bisher selbstverständlich gewesen, sagte Christian Nagel vom Rettungsdienst-Zweckverband. Die meisten bayerischen Ärzte wären trotz der aufgeworfenen Fragen bei dieser Linie geblieben, „viele sind sowieso schon in Österreich angemeldet“.

In einem Fall habe ein Notarzt aber lieber an der deutschen Grenze gewartet, bis der Patient mit einem Krankenwagen zu ihm gebracht wurde, sagte Nagel. Er hofft nun, dass die österreichischen Behörden bei ihrer Prüfung schnell zu einem Ergebnis kommen – und die alltägliche Hilfe unter Nachbarn keine Verunsicherung mehr auslöst. (dpa)

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