TIPP DES TAGES

So zahlt die Versicherung

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Praxisinhaber sollten darauf achten, alle Gegenstände in der Praxis ordnungsgemäß mit den Anschaffungskosten in der Buchhaltung zu erfassen. Denn kommt es etwa zu einem Brand in der Praxis, bei dem auch die Belege über zu Schaden gekommene Gegenstände durch das Feuer vernichtet werden, kann der Arzt über die Dokumentation in der Buchhaltung und durch Zeugen gegenüber seiner Versicherung die Existenz dieser Gegenstände nachweisen, berichtet die metax Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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