Sparzwang für Ärzte ist ein Thema für Juristen
KÖLN (juk). Jeder Kassenpatient hat jederzeit Anspruch auf adäquate Behandlung, die Honorare der Ärzte sind aber streng gedeckelt. Bei jeder Therapie müssen die Kollegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Haftungsrechtlich sind sie aber nur auf der sicheren Seite, wenn sie stets das Optimale anbieten. Beim 6. Deutschen Medizinrechtstag in Köln wurde jetzt heftig darüber diskutiert, wie Juristen mit diesen Widersprüchen, die jeder Arzt aus dem Alltag kennt, umgehen sollten. Ein Vorschlag: Der Sorgfaltsmaßstab, der in Arzthaftungsprozessen von Richtern angewandt wird, könnte den ökonomischen Zwängen angepaßt werden.