Spielraum beim Kassenabschlag der Apotheken?

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BERLIN (run). Enttäuschung bei den Apothekern: Die Umsetzung des reduzierten Kassenabschlags ist in weite Ferne gerückt. Das Sozialgericht Berlin hat einen Eilantrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) abgelehnt, den neuen Rabatt trotz Klage sofort anwenden zu dürfen.

Eine Schiedsstelle hatte Ende Dezember eine Absenkung des Rabatts, den Apotheken den Kassen auf jedes rezeptierte Medikament gewähren, von 2,30 Euro auf 1,75 Euro festgelegt. Er sollte rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 gelten sowie vorerst auch für 2010. Anfang des Jahres war der GKV-Spitzenverband jedoch - wie berichtet - gegen die Entscheidung vor das Berliner Sozialgericht gezogen. Der DAV wollte die damit verbundene aufschiebende Wirkung für den neuen Abschlag mit dem Eilantrag verhindern.

Denn ein solches Verfahren durch alle Instanzen könnte sich über Jahre hinziehen. Einen Versuch wird der DAV nun noch unternehmen, die Anpassung vorzeitig durchzusetzen: gegen die Entscheidung des Sozialgerichts soll Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin einlegt werden. Während sich der DAV um die Absenkung des Abschlags bemüht, um Kostensteigerungen auszugleichen, sehen Gesundheitsexperten offenbar noch Einsparpotenzial in Apotheken.

So äußerte Karl Lauterbach, SPD, in der ARD-Sendung "Report Mainz" Anfang der Woche, dass auf Zusatzbeiträge verzichtet werden könnte, wenn dort die überflüssigen Gewinne abgezogen würden. Gesundheitsökonom Professor Gerd Glaeske plädierte dafür, dass Apotheker einen Euro weniger Pauschale bekommen.

Lesen Sie dazu auch: Apotheker und Kassen streiten über Rabatt

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