Sportstudio: Schwangere dürfen vorzeitig kündigen

MÜNCHEN (bü). Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Frauen ihren Fitnessstudio-Vertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen dürfen. Das gelte auch dann, wenn die Frau an sich nicht krank sei.

Veröffentlicht:

Zwar sei eine Schwangerschaft keine Erkrankung. Allerdings könne es im Einzelfall aus Sicht der Schwangeren durchaus belastend sein, wenn sie weiterhin sportlich tätig ist.

Der Betreiber des Studios kann keine Beiträge mehr verlangen. Es sei einer Schwangeren nicht zumutbar, entgegen ihrer psychischen und physischen Gesundheit an dem Vertrag festhalten zu müssen.

Az.: 251 C 26718/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?