EBM-Details

Steri-Strips sind Pflaster, keine Nähte

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KÖLN. Bei der Abrechnung kleinchirurgischer Eingriffe zur primären Wundversorgung kommt es immer wieder zu Fehlern. Weil sie die Leistungslegende des EBM nicht genau beachten, können niedergelassene Ärzte bei Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen auffällig werden, so der Medizinrechtler Rainer Kuhlen aus Vellmar.

Ob bei der primären Wundversorgung die EBM-Ziffern 02300, 02301 oder 02302 in Anschlag gebracht werden müssen, hänge von der Art des Eingriffs und dem Alter der Patienten ab. „Den Ärzten sind die Unterschiede zwischen den EBM-Ziffern aber häufig nicht klar“, weiß Kuhlen aus seiner Beratungspraxis.

Die EBM-Ziffer 02301 (13,96 Euro) können Ärzte abrechnen, wenn die primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern erfolgt, oder bei Patienten ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie mittels Naht und/oder Gewebekleber durchgeführt wird. Für die primäre Wundversorgung bei Erwachsenen und Heranwachsenden ab dem 12. Lebensjahr ohne Naht und/oder Gewebekleber muss die niedriger bewertete 02300 (6,17 Euro) angesetzt werden. Wird die Wunde bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern mittels Naht und/oder Gewebekleber versorgt, greift die höher bewertete Ziffer 02302 (25,87 Euro).

Der Begriff „primäre Grundversorgung“ sei gleichzusetzen mit dem gebräuchlicheren Begriff „Erstversorgung einer Wunde“. Kuhlen: „Der Leistungsinhalt ist somit schon erfüllt, wenn eine Wundabdeckung erfolgt ist.“ Der Fachanwalt betont, dass die Verwendung sogenannter Steri-Strips, speziellen Pflasterstreifen, mit denen die Wunde zusammengezogen wird, nicht als Naht gilt.

Bei Kindern muss also die EBM-Ziffer 02301 abgerechnet werden, bei Erwachsenen die 02300. „Das wissen viele Ärzte nicht.“ Die Abrechnung der primären Wundversorgung rücke immer häufiger in den Fokus der KVen. „Um Ärger zu vermeiden, sollten Ärzte immer genau im Blick haben: Was habe ich gemacht, und wie alt ist der Patient?“ (iss)

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