Steuer: BGH schränkt Strafbefreiung ein

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Mit einer Selbstanzeige müssen Steuersünder "hinsichtlich aller Konten ‚reinen Tisch' machen". Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, hat nur eine umfassende Rückkehr zur Steuerehrlichkeit strafbefreiende Wirkung.

Der Kläger hatte Anteile einer US-Firma für Medizingeräte verkauft und dabei Anleger und Fiskus um jeweils fast drei Millionen Euro geprellt. Das Landgericht München II verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft. Vor dem BGH machte er geltend, im Rahmen einer Durchsuchung habe er strafbefreiende Selbstanzeige erstattet.

Doch wenn Wenn die Fahnder bereits vor der Tür stehen, kommt die Selbstanzeige zu spät, urteilte der BGH. Zudem reiche es nicht aus Es reiche auch nicht, wenn ein Steuersünder nur Taten einräume, deren Aufdeckung er unmittelbar befürchten muss. Das Gesetz wolle sonst verborgene Steuerquellen erschließen und nur eine Gesamtrückkehr zur Steuerehrlichkeit belohnen, nicht aber, dass ein Steuersünder "den Wettlauf mit den Ermittlungsbehörden um die Rechtzeitigkeit gewonnen hat".

Az.: 1 StR 577/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen