TIPP DES TAGES

Steuerbescheinigung nur auf Anfrage

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Banken verschicken Steuerbescheinigungen über Zinserträge nur noch auf Anfrage. Der Grund: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer führen die Banken die Steuer auf Kapitalerträge automatisch ab. Trotzdem ist es in einigen Fällen sinnvoll, eine Jahressteuerbescheinigung bei der Bank anzufordern: Zum einen, wenn Ärzte bei der Bank nicht beantragt haben, dass auch gleich die Kirchensteuer mit abgeführt wird. Denn dann müssen sie die Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung ausfüllen. Aber auch, wenn der Freistellungsauftrag (801 Euro bei Alleinstehenden) zu gering beantragt wurde.

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