Freiwillig Versicherte

Steuerklasse ist bindend

Veröffentlicht:

KASSEL. Arbeitslosenversicherte Ärzte sollten sich keine zu hohe Lohnsteuerklasse in ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Denn tritt Arbeitslosigkeit ein, wird auch bei Selbstständigen das Arbeitslosengeld unter Abzug der laut Lohnsteuerklasse fälligen Steuern berechnet, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Auch Selbstständige können in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Wenn sie dies bis drei Monate nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit beantragen, gelten sie als "auf Antrag pflichtversichert".

Im Streitfall hatte ein Rechtsanwalt aus Sachsen-Anhalt zunächst als Angestellter gearbeitet. Danach stieg er als selbstständiger Juniorpartner in einer Kanzlei ein. Auf seinen Antrag blieb er in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Auf seiner Lohnsteuerkarte war früher die Klasse III eingetragen, bei seiner Ehefrau Klasse V. Als Selbstständiger übernahm nun er die V und seine Ehefrau die günstigere Klasse III. Denn für die laufenden Steuerabzüge spielte die Lohnsteuerklasse nur bei ihr überhaupt noch eine Rolle.

Anwalt klagt

Als er arbeitslos wurde, bekam er Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt berechnete dies unter Abzug der Einkommensteuer nach Lohnsteuerklasse V.

Dagegen klagte der Anwalt. Weil er als Selbstständiger nach seinem Gewinn versteuert werde und gar keine Lohnsteuer zahle, könne der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte nicht maßgeblich sein. Nach dem Gewicht der Einkünfte seien für ihn wie früher die Steuerklasse III und für seine Ehefrau die Steuerklasse V sachgerecht.

Das BSG folgte dem nicht. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes sei grundsätzlich auf die eingetragene Lohnsteuerklasse abzustellen. Das gelte auch für die Selbstständigen. Dass wegen der selbstständigen Tätigkeit gegebenenfalls gar keine Lohnsteuer gezahlt wird, spiele keine Rolle. (mwo)

Az.: B 11 AL 10/13 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum der Goldpreis weiter steigen wird

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“